ArbeitnehmerInnenschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in Österreich

Heigl ZT: Ihr Ziviltechniker‑Partner für ASchG‑Evaluierung, DOK‑VO‑konformes Sicherheits‑ & Gesundheitsschutzdokument (SGD), Unterweisungen und sicherheitstechnische Betreuung als externe Sicherheitsfachkraft (SFK).

ArbeitnehmerInnenschutz im Industrieabetrieb

Kurzfassung

Unsere Leistungen umfassen Gefahrenanalysen, Sicherheitskonzepte, Unterweisungsmaterialien und Ähnliches. Als zertifizierte externe Sicherheitsfachkräfte helfen wir Ihnen, die österreichischen Vorschriften einzuhalten und ein sichereres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Leistungen im Überblick

  • Erstellung von Gefahrenanalysen und Sicherheitskonzepten für komplexe Arbeitsplatzsituationen
  • Erstellung von Sicherheitsunterweisungsunterlagen für Arbeitsplätze in Industriebetrieben
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze in Industriebetrieben
  • Externe Sicherheitsfachkraft für Industriebetriebe gemäß SFK-VO, BGBl. Nr. 277/1995

Leistungen im Detail

  • Arbeitsplatzevaluierung (ASchG): Systematische Ermittlung & Bewertung von Gefährdungen, Festlegen technischer & organisatorischer Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle.
  • Sicherheits‑ & Gesundheitsschutzdokument (SGD): DOK‑VO‑konforme Struktur inkl. Gefahrenmatrix, Maßnahmenplan, Verantwortlichkeiten, Fristen, Wirksamkeits‑Reviews.
  • Arbeitsstätten‑Check (AStV): Rundgang mit Prüf‑/Fotodoku zu Flucht‑ & Rettungswegen, Verkehrswegen, Arbeitsräumen, Beleuchtung, Klima/Lärm, Sanitäreinrichtungen.
  • Sicherheitsfachkraft & Arbeitsmedizin: Planung Präventionszeit, ASA‑Sitzungen, Jahresprogramm; Koordination interner/externer Partner.
  • Unterweisungen & Betriebsanweisungen: Zielgruppen‑Unterweisungen (Eintritt, Änderung, regelmäßig), arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen, Nachweis‑/Teilnehmerlisten.
  • Rechtspflichten‑ & Prüfmatrix: Übersicht relevanter Pflichten (z. B. AM‑VO‑Prüfungen, GewO § 82b) inkl. Intervallen & Verantwortlichkeiten.
  • Messungen: Lärm, Vibration u. a. – abgestimmt auf Ihr Risikoprofil.

Projektablauf

  1. Erstcheck – Kurzsichtung Ihrer Ausgangslage & Ziele.
  2. Kick‑off & Unterlagen – Umfang, Standorte, Ansprechpartner; Unterlagen‑Check (Organigramm, Schichten, Pläne, Stoffe/Arbeitsmittel, Vorbefunde).
  3. Vor‑Ort‑Evaluierung – Begehungen, Mitarbeiter‑Interviews, Fotodoku; Abgleich mit ASchG/AStV & Best‑Practices.
  4. SGD & Maßnahmenplan – DOK‑VO‑konforme Dokumente, A/B/C‑Priorisierung, Verantwortungen, Nachfristen.
  5. Unterweisungen & Übergabe – Nachweis‑Doku, Jahresplan (Präventionszeit, ASA, Reviews).
  6. Optional: Laufende Betreuung – Quartals‑Reviews, Audit‑Vorbereitung, Aktualisierung bei Änderungen/Unfällen.

Ergebnisse

  • SGD mit Gefahrenmatrix und Wirksamkeits‑Reviews
  • Maßnahmen‑/Fristenplan mit Verantwortlichkeiten
  • AStV‑Rundgang‑Protokoll mit Fotodoku
  • Unterweisungsunterlagen Betriebsanweisungen, Teilnehmerlisten, Nachweisformulare
  • Rechtspflichten‑ & Prüfmatrix (inkl. AM‑VO/§ 82b‑Bezug)
  • Abschlussgespräch mit Prioritätenliste & Roadmap

Darum Heigl ZT

  • Rechtskonform & aktuell: Evaluierung nach ASchG; AStV‑Check (Fluchtwege, Verkehrswege, Beleuchtung, Raumklima u. a.).
  • Präventionszeit im Griff: Planung der SFK/Arbeitsmedizin‑Einsatzzeiten je Gefahrenklasse, ASA‑Organisation & Jahresplan.
  • Praxisnah & verständlich: Klare Checklisten, Maßnahmenplan mit A/B/C‑Priorität, Vorlagen (Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise).
  • Ziviltechniker‑Qualität: Unabhängige Beurteilung, auf Wunsch Messungen (z. B. Lärm/Vibration) und Audit‑/Behördenbegleitung.
  • Schnell zum Ergebnis: Unterlagenliste, Fahrplan, Angebot.

Häufige Fragen (FAQ)

Was verlangt das ASchG konkret?Die Evaluierung von Gefährdungen, Ableitung von Maßnahmen, Dokumentation im SGD, regelmäßige Unterweisungen sowie laufende Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung.

Wie oft muss die Evaluierung aktualisiert werden?Anlassbezogen (z. B. bei Änderungen, Unfällen, neuen Stoffen/Arbeitsmitteln) und regelmäßig in definierten Abständen – praxisüblich jährlich zu überprüfen.

Wer darf evaluieren/unterweisen?Grundsätzlich fachkundige Personen; die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Heigl ZT übernimmt Evaluierung/Unterweisungen als staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau und koordiniert SFK/AMED.

Was gehört ins SGD?Gefahrenmatrix, Maßnahmen mit Verantwortlichen/Fristen, Wirksamkeits‑Reviews, AStV‑Nachweise (Rundgänge), Unterweisungsplan & ‑nachweise.

Wie wird die Präventionszeit bestimmt?Je nach Gefahrenklasse und Mitarbeiterzahl; wir erstellen einen Jahresplan für SFK/AMED und dokumentieren Einsätze/ASA‑Protokolle.

Welche Unterweisungen sind Pflicht?Beim Eintritt, bei Änderungen und regelmäßig (mind. jährlich) – stets zielgruppen‑ & tätigkeitsbezogen und schriftlich nachzuweisen.

Wie unterstützt Heigl ZT bei einer Arbeitsinspektions‑Kontrolle?Wir stellen auditfeste Unterlagen bereit, begleiten auf Wunsch vor Ort und bereiten Korrekturmaßnahmen strukturiert auf.

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