Kfz‑Gutachten & Typisierung in Österreich

Unabhängige Kfz‑Sachverständigen‑Gutachten durch staatlich befugten und beeideten Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau – rechtssicher, nachvollziehbar und versicherungs‑ & gerichtstauglich.

Begutachtung eines Kraftfahrzeugs

Kurzfassung

Als unabhängiger Kfz‑Sachverständiger erstellen wir Wertgutachten, Schadengutachten sowie Technikbefunde und liefern die Sachverständigengutachten für Typisierung, Einzelgenehmigung & Umtypisierung, auf Wunsch auch gerne express.

Leistungen im Überblick

  • Wertgutachten von Fahrzeugen, Wohnmobilen, Motorrädern, Traktoren, etc.
  • Gutachten für Einzelgenehmigungen, Typisierung & Umtypisierung
  • Schadensgutachten und technische Befunde

Leistungen im Detail

Wertgutachten / Fahrzeugbewertung

  • Verkehrswert (Marktwert) z. B. für Kauf/Verkauf, Finanzierung/Leasing, Versicherung
  • Zeit‑/Wiederbeschaffungswert, Restwert
  • Oldtimer/Youngtimer‑Bewertung mit Zustandsnoten (1–5), Originalität, Umbauten/Zubehör
  • Gutachten als Basis für die NoVA-Berechnung bei Finanzämtern

Schadengutachten / Unfallschaden

  • Schadenaufnahme und Fotodokumentation
  • Wiederbeschaffungswert, Restwert, wirtschaftlicher Totalschaden
  • Plausibilitätsprüfung von Schadensbild und Schilderung

Technische Befunde & Ursachenanalyse

  • Schadensursache
  • Plausibilisierung von Kostenvoranschlägen / Reparaturwegen

Typisierung, Einzelgenehmigung & Umtypisierung (AT)

Sachverständigengutachten für eintragungspflichtige Änderungen und Einzelgenehmigungen – prüfstellengerecht aufbereitet für Landesprüfstellen:

  • Typisierung von Änderungen (§ 33 KFG): Fahrwerk, Rad/Reifen, Bremsanlagen, Anhängelasten/Kupplungen, Aufbauten (z. B. Ladebordwand), Sitzplätze/Gewicht/Abmessungen.
  • Einzelgenehmigung (§ 31/§ 34 KFG): Import/Einzelstück, Abweichungen von Typgenehmigung.
  • Umtypisierungen: z. B. N1 → M1 Aufbauart SA „Wohnmobil“, PKW ↔ LKW‑Zulassung, Sonder‑Kfz; Nachweise zu Achslasten/Leermasse/Anzahl Sitzplätze, Gurtverankerungen, Innenraum‑/Wohnmobil‑Ausbau.

Erstellung von Geräuschpegelmessungen

  • Nahfeldpegelmessungen
  • Fahrgeräuschmessungen

Fahrzeugarten (Auszug)

  • PKW (M1) & leichte Nutzfahrzeuge (N1): Umbauten, PKW↔LKW‑Umtypisierung, Ladebordwände, Anhängelasten, Auflastegutachten für PKW & LKW
  • Motorräder (L‑Klasse): Lenker/Fahrwerk/Rad-Reifen/Bremsen
  • LKW/Transporter (N1–N3): Aufbauten, Gewichts‑/Achslast‑Nachweise, Sonderaufbauten
  • Wohnmobile (M1 SA „Wohnmobil“): Gutachtenerstellung nach erfolgtem Ausbau zum Wohnmobil
  • Anhänger (O1–O4): Umbauten, Stütz‑/Anhänge‑Lasten, Bremssysteme, Beleuchtung
  • Import/Spezialfahrzeuge: Einzelgenehmigung, EU/ECE‑Nachweise, Datenbestätigungen der Hersteller

Ablauf – in 5 klaren Schritten

  1. Erstcheck – Anlass, Ziele, Fristen; Unterlagenliste & Angebot
  2. Termin & Unterlagen – Fahrzeugdokumente, Vorschäden, Fotos
  3. Besichtigung – vor Ort oder in der Kfz-Prüfstelle; Fotodokumentation, Messungen (z.B. Verzögerungsmessungen)
  4. Gutachten & Übergabe
  5. Follow‑up (optional) – Rückfragenklärung, Stellungnahmen, Unterstützung bei Behördenterminen

Ergebnisse

  • Gutachten
  • Fotodokumentation

Darum Heigl ZT

  • Unabhängige Ziviltechniker‑Gutachten
  • Praxisnah & zügig, auf Wunsch express
  • Österreichweit verfügbar: Standorte in Graz & Wien. Service in ganz Österreich

Häufige Fragen (FAQ)

Wie schnell bekomme ich ein Kfz‑Gutachten?In der Regel 48–72 h nach Besichtigung – je nach Umfang/Recherche.

Kommt der Kfz‑Sachverständige zu mir?Ja, Vor‑Ort‑Besichtigung oder Begutachtung in unserer Kfz-Prüfstelle.

Wie gehen Sie mit Vorschäden um?Wir dokumentieren bekannte Vorschäden und trennen diese vom aktuellen Unfallereignis.

Typisierung von Motorrad‑Umbauten – was ist zulässig?Je nach Bauteil (Lenker, Fahrwerk, Rad-Reifen, Bremsen, Brems- & Kupplungshebel, Fußrastenanlagen, Rückspiegel, Kotflügel- und Verkleidungsteile) sind Teilegutachten als Basis erforderlich. Wir prüfen ECE/EU‑Dokumente und erstellen das Motorrad-Umbaugutachten.

LKW/Transporter: PKW‑ oder LKW‑Zulassung – was ändert sich?Die Fahrzeugklasse (M/N) bestimmt Ausstattungsmerkmale, wie beispielsweise Sitzplätze, Ladeflächen, Wohnmobileinrichtung/-ausstattung etc. Wir prüfen die Voraussetzungen und begleiten die Umtypisierung. Von LKW zu PKW umtypisierte Kfz werden NoVA-pflichtig. Hierfür erstellen wir auch Gutachten als Basis für die NoVA-Berechnung bei Finanzämtern.

Anhänger‑Umbauten – was wird geprüft?U. a. Stütz‑/Anhänge‑Lasten, Bremsen/Beleuchtung, Rahmen/Deichsel und Achslasten. Wir erstellen die Nachweise für die Prüfstelle.

Einzelgenehmigung: Welche Unterlagen braucht es?Fahrzeugdokumente, Fahrzeugdaten, Teilegutachten und Nachweisdokumente (z.B. Betriebsfestigkeitsnachweise).

Wer darf in Österreich Kfz‑Gutachten erstellen?Unabhängige, fachkundige Sachverständige – Ziviltechniker sind hierfür besonders qualifiziert. Heigl ZT erstellt Gutachten unabhängig.

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