Kfz‑Gutachten & Typisierung in Österreich
Unabhängige Kfz‑Sachverständigen‑Gutachten durch staatlich befugten und beeideten Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau – rechtssicher, nachvollziehbar und versicherungs‑ & gerichtstauglich.

Kurzfassung
Als unabhängiger Kfz‑Sachverständiger erstellen wir Wertgutachten, Schadengutachten sowie Technikbefunde und liefern die Sachverständigengutachten für Typisierung, Einzelgenehmigung & Umtypisierung, auf Wunsch auch gerne express.
Leistungen im Überblick
- Wertgutachten von Fahrzeugen, Wohnmobilen, Motorrädern, Traktoren, etc.
- Gutachten für Einzelgenehmigungen, Typisierung & Umtypisierung
- Schadensgutachten und technische Befunde
Leistungen im Detail
Wertgutachten / Fahrzeugbewertung
- Verkehrswert (Marktwert) z. B. für Kauf/Verkauf, Finanzierung/Leasing, Versicherung
- Zeit‑/Wiederbeschaffungswert, Restwert
- Oldtimer/Youngtimer‑Bewertung mit Zustandsnoten (1–5), Originalität, Umbauten/Zubehör
- Gutachten als Basis für die NoVA-Berechnung bei Finanzämtern
Schadengutachten / Unfallschaden
- Schadenaufnahme und Fotodokumentation
- Wiederbeschaffungswert, Restwert, wirtschaftlicher Totalschaden
- Plausibilitätsprüfung von Schadensbild und Schilderung
Technische Befunde & Ursachenanalyse
- Schadensursache
- Plausibilisierung von Kostenvoranschlägen / Reparaturwegen
Typisierung, Einzelgenehmigung & Umtypisierung (AT)
Sachverständigengutachten für eintragungspflichtige Änderungen und Einzelgenehmigungen – prüfstellengerecht aufbereitet für Landesprüfstellen:
- Typisierung von Änderungen (§ 33 KFG): Fahrwerk, Rad/Reifen, Bremsanlagen, Anhängelasten/Kupplungen, Aufbauten (z. B. Ladebordwand), Sitzplätze/Gewicht/Abmessungen.
- Einzelgenehmigung (§ 31/§ 34 KFG): Import/Einzelstück, Abweichungen von Typgenehmigung.
- Umtypisierungen: z. B. N1 → M1 Aufbauart SA „Wohnmobil“, PKW ↔ LKW‑Zulassung, Sonder‑Kfz; Nachweise zu Achslasten/Leermasse/Anzahl Sitzplätze, Gurtverankerungen, Innenraum‑/Wohnmobil‑Ausbau.
Erstellung von Geräuschpegelmessungen
- Nahfeldpegelmessungen
- Fahrgeräuschmessungen
Fahrzeugarten (Auszug)
- PKW (M1) & leichte Nutzfahrzeuge (N1): Umbauten, PKW↔LKW‑Umtypisierung, Ladebordwände, Anhängelasten, Auflastegutachten für PKW & LKW
- Motorräder (L‑Klasse): Lenker/Fahrwerk/Rad-Reifen/Bremsen
- LKW/Transporter (N1–N3): Aufbauten, Gewichts‑/Achslast‑Nachweise, Sonderaufbauten
- Wohnmobile (M1 SA „Wohnmobil“): Gutachtenerstellung nach erfolgtem Ausbau zum Wohnmobil
- Anhänger (O1–O4): Umbauten, Stütz‑/Anhänge‑Lasten, Bremssysteme, Beleuchtung
- Import/Spezialfahrzeuge: Einzelgenehmigung, EU/ECE‑Nachweise, Datenbestätigungen der Hersteller
Ablauf – in 5 klaren Schritten
- Erstcheck – Anlass, Ziele, Fristen; Unterlagenliste & Angebot
- Termin & Unterlagen – Fahrzeugdokumente, Vorschäden, Fotos
- Besichtigung – vor Ort oder in der Kfz-Prüfstelle; Fotodokumentation, Messungen (z.B. Verzögerungsmessungen)
- Gutachten & Übergabe
- Follow‑up (optional) – Rückfragenklärung, Stellungnahmen, Unterstützung bei Behördenterminen
Ergebnisse
- Gutachten
- Fotodokumentation
Darum Heigl ZT
- Unabhängige Ziviltechniker‑Gutachten
- Praxisnah & zügig, auf Wunsch express
- Österreichweit verfügbar: Standorte in Graz & Wien. Service in ganz Österreich
Häufige Fragen (FAQ)
Wie schnell bekomme ich ein Kfz‑Gutachten?
In der Regel 48–72 h nach Besichtigung – je nach Umfang/Recherche.Kommt der Kfz‑Sachverständige zu mir?
Ja, Vor‑Ort‑Besichtigung oder Begutachtung in unserer Kfz-Prüfstelle.Wie gehen Sie mit Vorschäden um?
Wir dokumentieren bekannte Vorschäden und trennen diese vom aktuellen Unfallereignis.Typisierung von Motorrad‑Umbauten – was ist zulässig?
Je nach Bauteil (Lenker, Fahrwerk, Rad-Reifen, Bremsen, Brems- & Kupplungshebel, Fußrastenanlagen, Rückspiegel, Kotflügel- und Verkleidungsteile) sind Teilegutachten als Basis erforderlich. Wir prüfen ECE/EU‑Dokumente und erstellen das Motorrad-Umbaugutachten.LKW/Transporter: PKW‑ oder LKW‑Zulassung – was ändert sich?
Die Fahrzeugklasse (M/N) bestimmt Ausstattungsmerkmale, wie beispielsweise Sitzplätze, Ladeflächen, Wohnmobileinrichtung/-ausstattung etc. Wir prüfen die Voraussetzungen und begleiten die Umtypisierung. Von LKW zu PKW umtypisierte Kfz werden NoVA-pflichtig. Hierfür erstellen wir auch Gutachten als Basis für die NoVA-Berechnung bei Finanzämtern.Anhänger‑Umbauten – was wird geprüft?
U. a. Stütz‑/Anhänge‑Lasten, Bremsen/Beleuchtung, Rahmen/Deichsel und Achslasten. Wir erstellen die Nachweise für die Prüfstelle.Einzelgenehmigung: Welche Unterlagen braucht es?
Fahrzeugdokumente, Fahrzeugdaten, Teilegutachten und Nachweisdokumente (z.B. Betriebsfestigkeitsnachweise).Wer darf in Österreich Kfz‑Gutachten erstellen?
Unabhängige, fachkundige Sachverständige – Ziviltechniker sind hierfür besonders qualifiziert. Heigl ZT erstellt Gutachten unabhängig.Kontaktieren Sie uns!
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