Betriebsanlagenprüfung nach § 82b GewO

Die gesetzliche Eigenüberprüfung für Gewerbebetriebe zur Sicherstellung der Bescheidkonformität und Haftungsbefreiung für die Geschäftsführung.

Die “Große Revision” alle 5 Jahre

Gemäß § 82b der Gewerbeordnung (GewO) müssen Inhaber genehmigungspflichtiger Betriebsanlagen in der Regel alle 5 Jahre prüfen, ob ihre Anlage noch den Genehmigungsbescheiden und den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. Diese Prüfung ist ein zentrales Instrument zur Risikominimierung und ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Compliance.

Umfang der § 82b Prüfung

  • Bescheidprüfung: Abgleich des Ist-Zustandes mit allen vorliegenden Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden (oft über Jahrzehnte angesammelt).
  • Rechtsvorschriften: Überprüfung der Einhaltung relevanter Verordnungen (z. B. AM-VO, VEXAT, Kälteanlagenverordnung, Wasserrecht).
  • Prüfbescheinigung: Erstellung einer detaillierten Dokumentation über das Ergebnis der Überprüfung zur Vorlage bei der Behörde.

Schutz vor Verwaltungsstrafen und Haftung

Die § 82b-Prüfung dient nicht nur der Behörde, sondern vor allem dem Schutz der Verantwortlichen. Eine positive Prüfbescheinigung durch Heigl ZT gilt als Nachweis der Erfüllung der Betreiberpflichten und kann bei Betriebsunfällen vor strafrechtlichen Konsequenzen und zivilrechtlichen Regressansprüchen schützen.

Warum Heigl ZT?

Als Ziviltechniker verfügen wir über die staatlich anerkannte Befugnis, diese Prüfungen durchzuführen. Wir arbeiten uns tief in Ihre Bescheid-Historie ein und identifizieren auch versteckte Abweichungen, bevor sie zum Problem werden. Bei im Zuge von § 82b GewO-Überprüfungen festgestellten Abweichungen vom genehmigten Konsens unterstützen wir Sie bei der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines genehmigungskonformen Zustandes..

Vermeiden Sie Haftungsfallen bei Betriebsanlagen. Heigl ZT führt die § 82b Überprüfung effizient und rechtssicher durch, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.


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