CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheit mit Heigl ZT

Rechtssichere Konformitätsbewertung und Haftungsschutz für Inverkehrbringer durch unsere Expertise: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, MSV 2010 und die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Industrieanlage

Ihr Partner für Maschinensicherheit in Österreich

Heigl ZT unterstützt Hersteller, Integratoren und Betreiber dabei, Maschinen und komplexe Anlagen sicher und rechtskonform auf den europäischen Markt zu bringen. Als staatlich befugte Ziviltechniker begleiten wir Sie im gesamten CE‑Kennzeichnungsprozess: von der normgerechten Risikobeurteilung nach ISO 12100 über die Validierung funktionaler Sicherheit bis zur lückenlosen technischen Dokumentation. Wir gewährleisten die Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der MSV 2010 und bereiten Sie proaktiv auf die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vor.

Leistungen im Überblick

  • Technisch-rechtliche Unterstützung für Maschinen- und Anlagenhersteller während des Maschinen-Inverkehrbringungsprozesses
    • Erstellung der benötigten technischen Unterlagen und Dokumente für die CE‑Kennzeichnung von Einzelmaschinen
    • Erstellung der benötigten technischen Unterlagen und Dokumente für die CE‑Kennzeichnung einer Gesamtheit von Maschinen (z.B. Anlagen)
    • Umsetzung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), Maschinensicherheitsverordnung (MSV 2010), neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie aller weiteren anwendbaren harmonisierten Normen und zutreffenden Richtlinien
    • Erstellung der Risikobeurteilung nach ÖN EN ISO 12100
    • Erstellung von technischen Dokumentationen und Betriebsanleitungen
  • Inhouse-Schulung
    • Titel: Grundlagen der Maschinensicherheit | Dauer: 1-tägig

Leistungen im Detail

  • CE-Strategie & Scoping – Abgrenzung Produkt/unvollständige Maschine/Gesamtheit, Rollen, Richtlinien/VO & harmonisierte Normen; Übergangsplan zur Maschinen-VO.
  • Risikobeurteilung (ÖN EN ISO 12100)Systematische Gefahrenanalyse, Grenzen, Risiko-Bewertung, Risikominderung, Restrisiken & Kennzeichnung.
  • Funktionale Sicherheit (PL/SIL)Validierung von Sicherheitssteuerungen (ISO 13849), Berechnungen/Validierung (Not-Halt, Lichtgitter, etc.).
  • Technische Dokumentation – technische Zeichnungen, Schaltpläne, Berechnungen, Prüf-/Messprotokolle, Betriebs-/Montageanleitungen, CE-Kennzeichnung, Digital Manual, rechnerische Nachweise.
  • Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung – interne Fertigungskontrolle; bei High-Risk/Anhang I (VO)/Anhang IV (RL): notifizierte Stelle einbinden; EG-Konformitätserklärung, CE-Zeichen.
  • Retrofit & UmbauWesentliche Veränderung bewerten, Risikobeurteilung/Dokumentation aktualisieren, Erstellung eines Maschinensicherheitskonzepts.
  • Schulung & CoachingNeue EU-Maschinenverordnung 2023/1230, CE-Schulung, Review Ihrer RB/Doku-Entwürfe; Inhouse-Schulung: Grundlagen der Maschinensicherheit (1-tägig).

Ablauf – Schritt für Schritt zur CE

  1. Erstcheck – Ziele, Produktabgrenzung, Zeitplan → Unterlagenliste & Angebot
  2. Kick-off & NormenrechercheRichtlinien/Verordnungen, harmonisierte Normen
  3. Risikobeurteilung & Design-Reviews – iterative Workshops, Risikobeurteilung, Maschinensicherheitskonzept
  4. Nachweise & ValidierungPL/SIL-Berechnungen, Prüfung und Validierung der Sicherheitsfunktionen, Messungen an der Maschine (Nachlaufzeiten, etc.)
  5. Technische Dokumentation & AnleitungenBetriebsanleitungen, Montageanleitungen und technische Unterlagen
  6. Konformität & CE-Kennzeichnung

Ergebnisse

  • Risikobeurteilung inkl. Maßnahmenmatrix
  • PL/SIL-Nachweise (Berechnungen/Validierung) für Sicherheitsfunktionen
  • Betriebs-/Montageanleitung (bestimmungsgemäße Verwendung, Restrisiken, Wartung, etc.)
  • EG-Konformitätserklärung / Einbauerklärung
  • CE-Checkliste & Übergabeprotokoll; Roadmap Maschinen-VO 2023/1230

Zielgruppen & Nutzen

OEMs & Sondermaschinenbauer

  • Time-to-CE verkürzen: Risikobeurteilung (RB) parallel zum Design, Meilenstein-Reviews
  • Erstellung von Maschinensicherheitskonzepten (funktionale Sicherheit) & Validierung aus einer Hand
  • Outcome: schnellere Freigaben, weniger Nacharbeit

Integratoren / Gesamtheiten von Maschinen

  • Rollen & Grenzen klären, Schnittstellen definieren
  • Gesamtanlagen-CE-Kennzeichnung
  • Outcome: klare Haftung, auditfeste Abnahmen

Management (COO/CFO)

  • Planbarkeit: realistischer Zeit- & Kostenplan
  • Risiko-Reduktion: unabhängige Fachexpertise eines Ziviltechnikers
  • Compliance-Nachweise für Kunden & Zertifizierungen
  • Outcome: planbare Projekte & belastbare Audits

Weitere Zielgruppen

  • Nicht-EU-Hersteller & EU-BevollmächtigteCE-Roadmap, Technical-File-Review, DoC (Declaration of Conformity)/Einbauerklärung, Normen-Shortlist, Labeling/Sprachen
  • Importeure & Händler (Inverkehrbringer) → Dokumenten-/Label-Checks, Stichproben-/Prüfpläne, Lieferanten-Briefings, Abweichungsmaßnahmen
  • Private Label/Rebranding → Gap-Analyse gegen EHSR, Ergänzungsdoku, CE unter eigener Marke, Vertrags-Checkpoints
  • Retrofit/Service & Rebuilder → Matrix wesentliche Veränderung, Nachrüstkonzept, RB/Doku-Update
  • Verleiher/Leasing/Flotten → CE-/Doku-Audit pro Typ, Übergabepakete (BA/Label/QR), Prüf- & Wartungspläne
  • Messen/Prototypen/Demos → rechtssichere Ausstellung (Sicherheitskonzepte)
  • Forschung/HTL/FH/Uni & Makerspaces → Risikobeurteilung sowie CE-Kennzeichnung für Eigenbauten, Prüfstände, etc.

Darum Heigl ZT

  • Rechtssicher & aktuell: Maschinenrichtlinie heute, Maschinen-VO 2023/1230 im Blick; harmonisierte Normen & zutreffende Richtlinien stets berücksichtigt.
  • Technisch-rechtliche Unterstützung: für Maschinen- & Anlagenhersteller im Maschinen-Inverkehrbringungsprozess – vom Scoping bis zur CE-Anbringung.
  • Praxiserprobt & effizient: Workshops, klare Maßnahmenmatrix, Templates, Handbücher/Betriebsanleitungen.
  • Ziviltechniker-Qualität: Unabhängige, nachvollziehbare Nachweise.
  • Österreichweit schnell verfügbar: Standorte Graz & Wien, Service österreichweit.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann gilt die neue Maschinenverordnung?Die VO (EU) 2023/1230 gilt ab 20.01.2027; bis dahin bleibt die Richtlinie 2006/42/EG (AT: MSV 2010 – Maschinensicherheitsverordnung) maßgeblich.

Sind digitale Anleitungen erlaubt?Ja, unter Bedingungen (Zugänglichkeit, Druckmöglichkeit, Mindestinhalte). Wir gestalten Betriebsanleitungen digital + druckreif.

Wer ist Hersteller bei verketteten Anlagen?Wer die Gesamtheit von Maschinen erstellt/inverkehrbringt – oft der Integrator. Wir schaffen Klarheit in diesem Bereich.

Unvollständige Maschine vs. vollständige Maschine?Unvollständige Maschinen erhalten Einbauerklärung + Montageanleitung. CE-Kennzeichnung erfolgt erst für die fertige Gesamtmaschine.

Warum ist Ziviltechniker-Expertise bei der CE-Kennzeichnung ein Vorteil?Als staatlich befugter Ziviltechniker bieten wir rechtlich anerkannte Fachkompetenz und Unabhängigkeit. Unsere Befunde und Validierungen sind belastbare Dokumente, die im Haftungs- oder Schadensfall höchste Rechtssicherheit bieten und Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Behörden untermauern.

Wie wirkt sich die neue Maschinenverordnung auf bestehende Produkte aus?Ab dem Stichtag 20.01.2027 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen der VO (EU) 2023/1230 entsprechen. Bestehende CE-Konformitätserklärungen nach der alten Richtlinie bleiben für bereits in Verkehr befindliche Maschinen gültig, bei wesentlichen Veränderungen ist jedoch die neue Rechtslage anzuwenden.

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