Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Vorbereitung auf den Übergang von der Maschinenrichtlinie zur neuen Maschinenverordnung.
Was ändert sich für Hersteller und Betreiber?
Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt ab Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie reagiert auf technologische Entwicklungen wie Digitalisierung, künstliche Intelligenz und vernetzte Maschinenparks. Heigl ZT begleitet Sie frühzeitig bei dieser Umstellung, damit Ihr Unternehmen rechtzeitig konform ist.
Zentrale Neuerungen
- Digitale Dokumentation: Betriebsanleitungen können künftig primär digital bereitgestellt werden (mit Ausnahmen).
- Wesentliche Veränderung: Die Verordnung regelt nun explizit, unter welchen Umständen Modifikationen an Maschinen eine neue CE-Kennzeichnung erfordern.
- Künstliche Intelligenz: Spezifische Anforderungen an Maschinen mit selbstlernenden Systemen.
- Cybersecurity: Verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen Korruption der Sicherheitsfunktionen durch externe Angriffe.
Strategische Beratung durch Heigl ZT
Wir analysieren Ihren aktuellen Produktentwicklungsprozess und identifizieren Anpassungsbedarf bei der internen Dokumentation und dem Risikomanagement. Inhouse-Schulungen helfen Ihren Teams, die neuen Anforderungen praxisnah zu verstehen.
Nutzen Sie die Übergangsphase Warten Sie nicht bis zum Stichtag. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der neuen Verordnung sichert Ihnen Wettbewerbsvorteile und vermeidet Engpässe bei der Markteinführung neuer Produkte ab 2027.
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