AM‑VO‑Prüfungen in Österreich mit Heigl ZT
Ihr Ziviltechniker-Partner für prüfstellengerechte Prüfbefunde, Prüfpläne und die lückenlose Nachweisführung – österreichweit mit Standorten in Graz und Wien.

Kurzfassung
Wir sorgen dafür, dass Ihre Arbeitsmittel gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM‑VO) sicher betrieben werden können – von der Erstanwendung bis zum laufenden Betrieb. Sie erhalten einen auditfesten Prüfbefund, einen klaren Maßnahmenplan mit Fristen sowie ein Fristen‑ und Inventarmanagement.
Leistungen im Überblick
§ 7 Abnahmeprüfung Für neue oder wesentlich geänderte Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung. Prüfung der sicherheitsrelevanten Funktionen, Dokumentation & Einweisung.
§ 8 Wiederkehrende Prüfung Periodische Überprüfung für den sicheren Weiterbetrieb (Intervall abhängig von Art, Einsatz & Herstellerangaben). Prüfbuch/Prüfplan‑Fortschreibung inklusive.
§ 9 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen Nach Unfällen, Umbauten, außergewöhnlichen Ereignissen oder längeren Stillständen – zur Bestätigung der sicheren Weiterverwendung.
§ 10 Prüfung nach Aufstellung Wenn ein Arbeitsmittel neu aufgestellt, umgestellt oder verlagert wird – Kontrolle von Montage, Aufstellbedingungen & Schutzmaßnahmen.
Zusätzlich prüfen wir nicht CE‑gekennzeichnete Maschinen und Anlagen auf Konformität mit dem 4. Abschnitt der AM‑VO, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Was wir typischerweise prüfen
- Maschinen & Anlagen (Produktion, Bearbeitung, Verpackung, …)
- Hebeeinrichtungen & Krane, Winden, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel
- Fördertechnik (Förderbänder, Hubtische, Rollenbahnen, …)
- Tore & Türen in Betriebsstätten, Ladebordwände, Hubarbeitsbühnen, Fahrzeughebebühnen, etc.
- Regale, Leitern & Tritte, Kleingeräte als Arbeitsmittel
Hinweis: Umfang & Intervalle richten sich nach AM‑VO, Herstellervorgaben und relevanten Normen. Wir stimmen das Vorgehen auf Ihren Betrieb ab.
So läuft ein AM‑VO‑Projekt ab
- Erstcheck – Kurzsichtung Ihrer Arbeitsmittel & der aktuellen Prüflage.
- Vor‑Ort‑Prüfung – Sicht‑/Funktionsprüfung gemäß §§ 7–10 AM‑VO inkl. relevanter Normen & Herstellerangaben.
- Prüfbefund & Maßnahmenplan – Mängelübersicht, Fotos, Prioritäten, klare Nachfristen.
- Prüfplan & Fristenmanagement – Pflege und Erstellung von Inventarlisten, Jahresplan mit Terminen & Erinnerungen. Optional: Quartals‑Review.
Ergebnisse
- Auditfester Prüfbefund inkl. Mängelklassifizierung, Fotodoku & Rechtsbezug
- Maßnahmen‑ & Fristenplan mit Verantwortlichkeiten
- Prüfplan auf Wunsch mit Reminder‑Service
- Abschlussgespräch inkl. To‑do‑Priorisierung und Empfehlungen
Preise & Pakete
Die Kosten hängen von Anzahl & Art der Arbeitsmittel, Standorten, Prüfumfang (z. B. Zusatzmessungen) und Dokumentenlage ab. In der Praxis bewährt:
- Fix + variabel: Basispauschale je Prüflos + Stückpreis je Arbeitsmittel
- Pauschalen für definierte Anlagen/Standorte
- Rahmenvertrag mit Jahreskontingent & Vorzugsterminen
Sie erhalten vorab ein klar kalkuliertes Angebot. Für Mehrstandorte und Serienprüfungen bieten wir Skalierungsmodelle.
Darum Heigl ZT
- Rechtskonform & vollständig: Abdeckung aller Prüfarten gemäß §§ 7–10 AM‑VO inkl. hersteller‑ & normkonformer Durchführung; auf Wunsch mit Messungen (z. B. Lärm/Vibration).
- Konkrete Planung: Individueller Prüfplan mit Fristen, Zuständigkeiten & Erinnerungen; strukturierte Dokumentation für Ihr internes Controlling.
- Praxisnah & effizient: Kompakte Begehungen, sofort verständliche Mängelklassifizierung: klare Nachfristen – minimale Stillstandzeiten.
- Ziviltechniker‑Qualität: Unabhängige, nachvollziehbare Befunde eines staatlich befugten Ziviltechnikers; auf Wunsch Begleitung bei Audits & Behörden.
- Österreichweit im Einsatz: Kurze Wege über Graz & Wien; verlässliche Terminplanung – auch für Mehrstandort‑Unternehmen.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind alle Arbeitsmittel prüfpflichtig?
Alle Arbeitsmittel, bei denen Gefährdungen aus der Verwendung entstehen können – z. B. Maschinen/Anlagen, Krane & Hebezeuge, Fördertechnik, Tore/Türen, Fahrzeughebebühnen, Leitern/Tritte, Regale u. a. Details ergeben sich aus AM‑VO, Herstellerangaben und einschlägigen Normen.Wie oft muss geprüft werden?
Das Intervall ergibt sich aus AM‑VO, Herstellerangaben, Einsatzbedingungen und Beanspruchung. Üblich sind jährliche Intervalle, bei intensiver Nutzung oder höherem Risiko kürzer – stets auf Basis einer fachlichen Festlegung.Wer darf prüfen?
Grundsätzlich befähigte Personen mit der erforderlichen Fachkenntnis; bei komplexen Anlagen empfiehlt sich die Prüfung durch unabhängige Sachverständige. Heigl ZT führt Prüfungen unabhängig als staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau durch.Was regelt die AM‑VO?
Sie legt Anforderungen an Auswahl, Bereitstellung, Verwendung und Überprüfung von Arbeitsmitteln fest. Ziel ist der sichere Betrieb – von der Inbetriebnahme bis zur Außerbetriebnahme.Was passiert bei Mängeln?
Mängel werden nach Priorität klassifiziert (z. B. A/B/C) und mit Nachfristen versehen. Kritische Mängel sind sofort zu beheben, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.Unterschied § 7 Abnahme vs. § 10 nach Aufstellung?
§ 7 gilt vor der ersten Verwendung neuer/wesentlich geänderter Arbeitsmittel; § 10 betrifft die korrekte Aufstellung/Umstellung inkl. Umgebungs‑ & Montagebedingungen.Eigen‑/Sonderbau: gilt die AM‑VO auch?
Ja. Auch selbst gefertigte oder wesentlich geänderte Arbeitsmittel unterliegen der AM‑VO und müssen – je nach Fall – abgenommen und regelmäßig wiederkehrend geprüft werden.Kontaktieren Sie uns!
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