Überprüfung von Kränen und Hebezeugen gemäß AM-VO
Rechtssichere Abnahme- und wiederkehrende Prüfungen für Kräne, Hebezeuge und Lastaufnahmemittel, durch staatlich befugten und unabhängigen Ziviltechniker.
Gesetzliche Grundlagen (§ 18 & 19 AM-VO)
In Österreich unterliegen Kräne und Hebezeuge aufgrund ihres Gefahrenpotenzials besonders strengen Prüfintervallen. Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt detailliert vor, welche technischen Komponenten in welchen Abständen durch einen Fachkundigen oder Ziviltechniker geprüft werden müssen.
Unsere Leistungen
- Abnahmeprüfung (§ 7 AM-VO): Vor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen.
- Wiederkehrende Prüfung (§ 8 AM-VO): Mindestens einmal jährlich zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft.
- Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen (§ 9 AM-VO): Nach Unfällen, Umbauten, außergewöhnlichen Ereignissen oder längeren Stillständen.
- Prüfung nach Aufstellung (§ 10 AM-VO): Kritisch für Turmdrehkrane oder mobile Anlagen nach jedem Standortwechsel.
Was wir prüfen
Wir begutachten die mechanische Festigkeit, die Sicherheitseinrichtungen sowie den Verschleißzustand Ihrer Anlagen:
- Laufkräne, Portalkräne & Schwenkkräne
- Winden & Hubgeräte (Elektrokettenzüge, Seilzüge)
- Lastaufnahmemittel (Traversen, Zangen, Greifer)
- Anschlagmittel (Ketten, Seile, Hebebänder)
Ihr Vorteil mit Heigl ZT
Als unabhängiger Ziviltechniker führen wir die Überprüfung absolut objektiv durch. Sie erhalten einen auditfesten Prüfbefund, der im Schadensfall Ihre lückenlose Sorgfaltspflicht dokumentiert. Wir unterstützen Sie zudem bei der Erstellung von Prüfbüchern und der Einhaltung der Prüffristen.
Zurück zur Übersicht: Überprüfungen nach Arbeitsmittelverordnung
Kontaktieren Sie uns!
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung oder Fragen zu unseren Dienstleistungen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!