§ 359b GewO: Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen
Kleinere Betriebsanlagen genehmigt die Behörde in Österreich im vereinfachten Verfahren. Für sie gilt bei der wiederkehrenden § 82b-Prüfung ein Intervall von sechs Jahren.
Wann gilt das vereinfachte Verfahren?
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 359b GewO kommt insbesondere in Frage, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Kleine Anlagen: Die gesamten Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen betragen höchstens 800 m² und die elektrische Anschlussleistung der Maschinen und Geräte höchstens 300 kW. Beide Grenzen müssen gemeinsam eingehalten werden.
- Bestimmte Maschinen und Geräte: Es kommen ausschließlich Maschinen, Geräte oder Ausstattungen zum Einsatz, die in Verordnungen oder Bescheiden nach § 76 GewO angeführt oder vornehmlich für Privathaushalte bestimmt sind.
- Bestimmte Betriebsarten: Die Art der Betriebsanlage ist in der Verordnung nach § 359b Abs. 5 GewO (BGBl. Nr. 850/1994) genannt.
Auch genehmigungspflichtige Änderungen bestehender Anlagen können im vereinfachten Verfahren behandelt werden, wenn die Anlage einschließlich der Änderung eine dieser Voraussetzungen erfüllt. Ausgeschlossen sind unter anderem IPPC-Anlagen und die in der Verordnung BGBl. II Nr. 265/1998 genannten Anlagentypen.
Was das vereinfachte Verfahren bedeutet
- Feststellungsbescheid: Die Behörde stellt die Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid fest; dieser gilt als Genehmigungsbescheid. Die Entscheidungsfrist beträgt zwei Monate.
- Eingeschränkte Nachbarstellung: Nachbarn können innerhalb der Auflagefrist von höchstens drei Wochen nur einwenden, dass die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen.
- Prüfintervall sechs Jahre: Für Anlagen, die unter § 359b fallen, beträgt das Intervall der wiederkehrenden § 82b-Prüfung grundsätzlich sechs Jahre statt fünf.
Ihr Vorteil mit Heigl ZT
Ob Ihre Anlage die Grenzen von 800 m² und 300 kW einhält, ist eine technische Frage: Betriebsflächen, Anschlussleistungen und eingesetzte Maschinen müssen belastbar erfasst sein. Wir ermitteln diese Grundlagen und unterstützen bei den Projektunterlagen. Später führen wir auch die wiederkehrende § 82b-Prüfung Ihrer vereinfacht genehmigten Anlage durch; zur Vorbereitung hilft die § 82b-Checkliste.
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