Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung

  • Technisch-rechtliche Unterstützung für Maschinen- und Anlagenhersteller während des Maschinen-Inverkehrbringungsprozesses

    • Erstellung der benötigten technischen Unterlagen und Dokumente für die CE-Kennzeichnung von
      • Einzelmaschinen
      • Gesamtheit von Maschinen
    • Umsetzung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), Maschinensicherheitsverordnung (MSV 2010)
      sowie aller weiteren anwendbaren harmonisierten Normen und zutreffenden Richtlinien
    • Erstellung der Risikobeurteilung nach ÖN EN ISO 12100
    • Erstellung von technischen Dokumentationen und Betriebsanleitungen
  • Inhouse-Schulung

    • Titel: Grundlagen der Maschinensicherheit  I  Dauer: 1-tägig

ArbeitnehmerInnenschutz sowie Sicherheit am Arbeitsplatz

  • Erstellung von Gefahrenanalysen und Sicherheitskonzepten für komplexe Arbeitsplatzsituationen
  • Erstellung von Sicherheitsunterweisungsunterlagen für Arbeitsplätze in Industriebetrieben
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze in Industriebetrieben
  • Externe Sicherheitsfachkraft für Industriebetriebe gemäß SFK-VO BGBI. Nr. 277/1995

Gutachtenserstellung im Maschinen- und Anlagenbau

  • Zur Beweissicherung

    • im Schadensfall bei Maschinen-, Anlagen- sowie Bauteilschäden
    • bei Transportschäden von Maschinen- und Anlagenteilen
    • vor Transportvorhaben, um den Zustand einer Maschine oder Anlage vor Übergabe an eine Spedition oder einen Frächter gutachterlich festzuhalten
  • Gutachten über Maschinen- und Anlagenemissionen

    • Lärmmessungen sowie Erstellung schalltechnischer Gutachten
    • Schwingungs- und Vibrationsmessungen
  • Technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen und Anlagen

    • Gutachten über den Zeitwert einer Maschine oder Anlage
    • Gutachten über den Verkehrswert einer Maschine oder Anlage

Überprüfungen nach Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

  • Abnahmeprüfung - § 7 AM-VO
  • Wiederkehrende Prüfung - § 8 AM-VO
  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen - § 9 AM-VO
  • Prüfung nach Aufstellung - § 10 AM-VO

Hebezeuge, Kräne, Hebebühnen, Tore, Flurfördermittel, Förderanlagen, Arbeitskörbe, Arbeitsbühnen, Leitern, etc.

  • Überprüfung von nicht CE-gekennzeichneten Maschinen und Anlagen hinsichtlich Konformität mit dem 4. Abschnitt der AM-VO

 

Überprüfungen nach Gewerbeordnung (GewO)

  • Wiederkehrende Überprüfung von genehmigten Betriebsanlagen - § 82b GewO

Projekte im Maschinen- und Anlagenbau sowie Industrieanlagenbau

  • Planung, Steuerung sowie Koordination von Projekten, die ein Behördenverfahren voraussetzen
  • Aufbereitung der notwendigen Unterlagen für die Erlangung einer Betriebsanlagengenehmigung nach GewO 1994
  • Planung, Koordination und Projektleitung von Modernisierungsprojekten von Produktionsstätten und Maschinenparks

Umstrukturierungen von Maschinenparks und Produktionsstätten-Verlagerungen

  • Technische und logistische Planung, Koordination und Überwachung von Übersiedlungen kompletter Produktionsstätten sowie Maschinenparks
  • Erstellung von Aufstellungsplänen und Anlagenlayouts
  • Koordination der notwendigen Fundamentierungs-, Aufstellungs- sowie Inbetriebnahmetätigkeiten
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und -Analysen im Rahmen von Investitionsprojekten

Kommerzielle Bewertung von Fahrnissen in Insolvenzverfahren

Im Rahmen von Insolvenzverfahren erstellen wir Gutachten zur kommerziellen Bewertung von Fahrnissen:

  • Gutachten über den Verkehrswert der Fahrnisse
  • Gutachten über den Liquidationswert der Fahrnisse

Begutachtung von Kraftfahrzeugen

  • Wertgutachten von Fahrzeugen, Wohnmobilen, Motorrädern, Traktoren, etc.
  • Gutachten für Einzelgenehmigungen
  • Gutachten für die Typisierung von Änderungen an Motorrädern
  • Gutachten für die Umtypisierung der Fahrzeugklasse (beispielsweise Fahrzeugklasse N1 auf Wohnmobil SA)
  • Gutachten für die Typisierung von Änderungen an Fahrzeugen der Fahrzeugklasse M1 (Rad/Reifen, Fahrwerk, etc.)

 

 

Begutachtung von historischen Fahrzeugen - Oldtimerbegutachtung

  • Wertgutachten von historischen Fahrzeugen
  • Gutachten für die Einzelgenehmigung von historischen Fahrzeugen
  • Geräuschpegelmessungen für die Einzelgenehmigung von historischen Fahrzeugen (Nahfeldpegel- sowie Fahrgeräuschmessungen)
  • Gutachten im Schadensfall zur Beweissicherung