Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung
Technisch-rechtliche Unterstützung für Maschinen- und Anlagenhersteller während des Maschinen-Inverkehrbringungsprozesses
- Erstellung der benötigten technischen Unterlagen und Dokumente für die CE-Kennzeichnung von
- Einzelmaschinen
- Gesamtheit von Maschinen
- Umsetzung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), Maschinensicherheitsverordnung (MSV 2010)
sowie aller weiteren anwendbaren harmonisierten Normen und zutreffenden Richtlinien - Erstellung der Risikobeurteilung nach ÖN EN ISO 12100
- Erstellung von technischen Dokumentationen und Betriebsanleitungen
- Erstellung der benötigten technischen Unterlagen und Dokumente für die CE-Kennzeichnung von
Inhouse-Schulung
- Titel: Grundlagen der Maschinensicherheit I Dauer: 1-tägig
ArbeitnehmerInnenschutz sowie Sicherheit am Arbeitsplatz
- Erstellung von Gefahrenanalysen und Sicherheitskonzepten für komplexe Arbeitsplatzsituationen
- Erstellung von Sicherheitsunterweisungsunterlagen für Arbeitsplätze in Industriebetrieben
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze in Industriebetrieben
- Externe Sicherheitsfachkraft für Industriebetriebe gemäß SFK-VO BGBI. Nr. 277/1995
Gutachtenserstellung im Maschinen- und Anlagenbau
Zur Beweissicherung
- im Schadensfall bei Maschinen-, Anlagen- sowie Bauteilschäden
- bei Transportschäden von Maschinen- und Anlagenteilen
- vor Transportvorhaben, um den Zustand einer Maschine oder Anlage vor Übergabe an eine Spedition oder einen Frächter gutachterlich festzuhalten
Gutachten über Maschinen- und Anlagenemissionen
- Lärmmessungen sowie Erstellung schalltechnischer Gutachten
- Schwingungs- und Vibrationsmessungen
Technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen und Anlagen
- Gutachten über den Zeitwert einer Maschine oder Anlage
- Gutachten über den Verkehrswert einer Maschine oder Anlage
Überprüfungen nach Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- Abnahmeprüfung - § 7 AM-VO
- Wiederkehrende Prüfung - § 8 AM-VO
- Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen - § 9 AM-VO
- Prüfung nach Aufstellung - § 10 AM-VO
Hebezeuge, Kräne, Hebebühnen, Tore, Flurfördermittel, Förderanlagen, Arbeitskörbe, Arbeitsbühnen, Leitern, etc.
- Überprüfung von nicht CE-gekennzeichneten Maschinen und Anlagen hinsichtlich Konformität mit dem 4. Abschnitt der AM-VO
Überprüfungen nach Gewerbeordnung (GewO)
- Wiederkehrende Überprüfung von genehmigten Betriebsanlagen - § 82b GewO
Projekte im Maschinen- und Anlagenbau sowie Industrieanlagenbau
- Planung, Steuerung sowie Koordination von Projekten, die ein Behördenverfahren voraussetzen
- Aufbereitung der notwendigen Unterlagen für die Erlangung einer Betriebsanlagengenehmigung nach GewO 1994
- Planung, Koordination und Projektleitung von Modernisierungsprojekten von Produktionsstätten und Maschinenparks
Umstrukturierungen von Maschinenparks und Produktionsstätten-Verlagerungen
- Technische und logistische Planung, Koordination und Überwachung von Übersiedlungen kompletter Produktionsstätten sowie Maschinenparks
- Erstellung von Aufstellungsplänen und Anlagenlayouts
- Koordination der notwendigen Fundamentierungs-, Aufstellungs- sowie Inbetriebnahmetätigkeiten
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und -Analysen im Rahmen von Investitionsprojekten
Kommerzielle Bewertung von Fahrnissen in Insolvenzverfahren
Im Rahmen von Insolvenzverfahren erstellen wir Gutachten zur kommerziellen Bewertung von Fahrnissen:
- Gutachten über den Verkehrswert der Fahrnisse
- Gutachten über den Liquidationswert der Fahrnisse
Begutachtung von Kraftfahrzeugen
- Wertgutachten von Fahrzeugen, Wohnmobilen, Motorrädern, Traktoren, etc.
- Gutachten für Einzelgenehmigungen
- Gutachten für die Typisierung von Änderungen an Motorrädern
- Gutachten für die Umtypisierung der Fahrzeugklasse (beispielsweise Fahrzeugklasse N1 auf Wohnmobil SA)
- Gutachten für die Typisierung von Änderungen an Fahrzeugen der Fahrzeugklasse M1 (Rad/Reifen, Fahrwerk, etc.)
Begutachtung von historischen Fahrzeugen - Oldtimerbegutachtung
- Wertgutachten von historischen Fahrzeugen
- Gutachten für die Einzelgenehmigung von historischen Fahrzeugen
- Geräuschpegelmessungen für die Einzelgenehmigung von historischen Fahrzeugen (Nahfeldpegel- sowie Fahrgeräuschmessungen)
- Gutachten im Schadensfall zur Beweissicherung