
Verantwortung – Unabhängigkeit - Qualität
Dipl.-Ing. Alexander Heigl, BSc.
Staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
Nach meinem Studienabschluss arbeitete ich im größten österreichischen börsenotierten Maschinenbaukonzern in internationalen Projektteams im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus für die Prozessindustrie.
Durch meine langjährige Tätigkeit und den daraus resultierenden Erfahrungen verfüge ich über das erforderliche Rüstzeug und einen umfasssenden Weitblick zur erfolgreichen Abwicklung und Erledigung komplexer Projekte.
Ausbildung
- Höhere Technische Lehranstalt für Maschineningenieurwesen des TGM in Wien
- Studium an der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Graz
- Staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
- Nichtamtlicher Sachverständiger für Landesbehörden und Gemeinden in Niederösterreich im Fachgebiet Maschinenwesen
- CMSE® – Certified Machinery Safety Expert (TÜV NORD)
Zertifizierte Sicherheitsfachkraft gemäß SFK-VO BGBI. Nr. 277/1995
Ziviltechniker:innen als öffentliche Urkundspersonen - “technische Notare”
Ziviltechniker:innen sind mit “öffentlichem Glauben” versehene Personen gemäß § 292 Zivilprozessordnung (öffentliche Urkundsperson). Sie sind berechtigt, im Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als wenn sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären.
Ziviltechniker:innen treten am gesamten von ihrer Befugnis abgedeckten Fachgebiet als
- Planer:innen,
- Berater:innen,
- Prüfer:innen/Gutachter:innen,
- Aufsichts- und Überwachungsorgane,
- Mediatoren,
- Kommerzielle und organisatorische Abwickler von Projekten,
- Treuhänder:innen auf,
- und dürfen die/den Auftraggeber/in berufsmäßig vor Verwaltungsbehörden, Gerichten und Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z.B. Bau-, Vermessungs-, Gewerbe- oder Wasserrechtsbehörden, Verwaltungsgerichten vertreten.